AGB

§ 1 Allgemeines

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen den gesamten Leistungen im Rahmen der Veranstaltungen von Sell Consulting & Training  zugrunde.
  2. Mit der Anmeldung per E-Mail, Telefax bzw. per Online-Formular werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich akzeptiert.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn diese im Vorfeld mit Sell Consulting & Training vereinbart und schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Anmeldung

Sell Consulting & Training macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei Anmeldung via Telefax bzw. E-Mail der Sendebericht als Bestätigung für das Zustandekommen des Vertrages ausreicht. Auf gesonderte Anfrage kann eine Bestätigung ausgehändigt werden.

§ 3 Stornierung

  1. Offene Seminare
    Stornierungen sind ausschließlich in Schriftform per E-Mail oder postalisch bei Sell Consulting & Training einzureichen.
    Die Stornierung bleibt bis zu 21 Tagen vor Seminarbeginn kostenfrei.
    Bei Stornierung 20 Tage vor und bis zu einschließlich dem fünften Tag vor Seminarbeginn werden 30% der Seminargebühren erhoben. Nach Ablauf des vorgenannten Zeitrahmens sowie bei Nichterscheinen des/der Seminarteilnehmer/s/in fallen Stornokosten in voller Höhe der bei Anmeldung vereinbarten Seminargebühren an. Der Seminartag wird bei der Fristenberechnung nicht mit eingeschlossen. Bei Verhinderung des/der angemeldeten Seminarteilnehmer/s/in ist diese/r berechtigt, einen geeignete/n Ersatzteilnehmer/in zu entsenden.
    Sell Consulting & Training behält sich aus organisatorischen Gründen (Nichterreichen der notwendigen Mindestteilnehmerzahl, krankheitsbedingter Ausfall des/der Referenten/Referentin  etc.) die Absage des Seminars vor. Das Nichtzustandekommen des Seminars wird durch Sell Consulting & Training rechtzeitig bekannt gegeben. Sofern möglich, wird ein Alternativtermin und/oder Ort genannt. Bereits beglichene Seminargebühren bzw. geleistete Zahlungen werden erstattet.
  2. Inhouse-Seminare
    Stornierungen sind ausschließlich in Schriftform per E-Mail, oder postalisch bei Sell Consulting & Training einzureichen. Die Stornierung bleibt bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Ab dem darauf folgenden Tag wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% des vereinbarten Tagessatzes erhoben. Ab 5 Werktagen vor der Veranstaltung werden 50% des vereinbarten Tagessatzes erhoben. Der Seminartag wird bei der Fristenberechnung nicht mit eingeschlossen.

§ 4 Rechnung /  Fälligkeit

  1. Offene Seminare
    Die Rechnung geht Ihnen zusammen mit dem Einladungsschreiben ca. drei Wochen vor Seminarbeginn zu. Die Rechnung ist ohne Abzug bis 2 Tage vor dem jeweiligen Seminartermin zu begleichen. Sell Consulting & Training behält sich aus organisatorischen Gründen (Nichterreichen der notwendigen Mindestteilnehmerzahl, krankheitsbedingter Ausfall des/der Referenten/Referentin etc.) die Absage der Veranstaltung vor. Das Nichtzustandekommen des Seminars wird durch Sell Consulting & Training rechtzeitig bekannt gegeben und sofern möglich wird ein Ersatztermin angeboten.
  2. Inhouse-Veranstaltungen
    Nach Rechnungseingang ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu begleichen, Rechnungslegung ist nach der Durchführung der Veranstaltung.

§ 5 Zahlungsverzug

In Verzug befindet sich der/die Teilnehmer/in ab dem 15. Tag nach Seminartermin um 00:00 Uhr (§ 286 BGB). Ist der/die Teilnehmer/in in Verzug geraten, so werden Verzugszinsen erhoben. Diese berechnen sich gemäß §§ 247, 288 BGB, in Höhe von 5%-Punkten über Basiszinssatz.

§ 6 Erfolgsgarantie

Die Veranstaltungen werden inhaltlich praxisorientiert und teilnehmergerecht gestaltet. Für den tatsächlichen Erfolg der Schulungsmaßnahmen kann Sell Consulting & Training keine Erfolgsgarantie gewähren.

§ 7 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur für interne Zwecke elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

An Stelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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